Die Verantwortung für das Sozialwesen liegt in erster Linie bei den Mitgliedstaaten. Die EU koordiniert und beobachtet die Sozialpolitik der Mitgliedstaaten, fördert bewährte Verfahren und unterstützt diese Tätigkeiten durch Finanzierungsprogramme. Die Sozialpolitik in Europa beschäftigt sich vor allem mit Folgendem:
• Soziale Eingliederung und Armutsbekämpfung;
• Auswirkungen der alternden Bevölkerung;
• Chancengleichheit für Frauen und Männer;
• Körperliche Beeinträchtigung;
• Beschäftigung;
• Modernisierung des Pensions- und Sozialleistungssystems;
• Freizügigkeit der ArbeitnehmerInnen.
Die Europa-2020-Strategie, die 2010 ins Leben gerufen wurde, soll Bedingungen für ein intelligenteres, nachhaltigeres und faireres Entwicklungsmodell schaffen. Dabei hat sich die EU das Ziel gesetzt, das Wirtschaftswachstum zu fördern und eine Wirtschaft mit einer hohen Beschäftigungsrate zu schaffen, die in der Folge sozialen und territorialen Zusammenhalt gewährleisten kann.
Die neue strategische Agenda der EU, wie die Europa-2020-Strategie, konzentriert sich auf die Stärkung der sozialen Säule, d.h. die Zahl der Personen, die in Armut oder an der Armutsgrenze und in sozialer Ausgrenzung leben, soll bis 2020 um 20 Millionen gesenkt werden, dies soll mit einer Erneuerung des Engagements für beschäftigungspolitische Angelegenheiten einhergehen, und eine Beschäftigungsquote von 75% der 20- bis 64-jährigen EuropäerInnen erzielen.
Außerdem beinhaltet der Vertrag von Lissabon (Ende 2009 in Kraft getreten) eine Charta der Grundrechte der EU, die für alle Mitgliedstaaten verpflichtend ist und die sozialen Rechte der EU-BürgerInnen garantieren soll.
Weiterführende Links:
Europäische Kommission – Beschäftigung, Soziales und Integration
Europäisches Parlament – Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Rat der Europäischen Union – Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz
Ausschuss der Regionen – Fachkommission für Wirtschaftspolitik (ECON)